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Verkaufs- und Lieferbedingungen
Allgemeines
Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen oder bei etwaigen Gegenbestellungen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
Angebot und Vertragsabschluss
Sämtliche Angebote sind freibleibend. Vertragsabschlüsse erhalten erst durch unsere schriftliche bzw. fernschriftliche Auftragsbestätigung Rechtswirksamkeit. Das gleiche gilt für Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden, die mit unserem Verkaufspersonal oder unseren Vertretern getroffen wurden sowie für Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten. An Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- oder Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht ohne unsere ausdrückliche Genehmigung zugänglich gemacht werden.
Preise
Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, gelten alle Preise ab Lager Hirzenhain zuzüglich Verpackung, Versicherung, Zoll und der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Lieferung und Lieferzeit
Die Lieferung erfolgt ab Lager Hirzenhain. Liefertermine und -fristen sind nur dann verbindlich, wenn deren Zusage in schriftlicher Form erfolgt ist. Als Lieferfrist ist der Zeitraum zwischen dem Datum der Auftragsbestätigung und dem Zeitpunkt der Versandbereitschaft anzusehen. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferfrist setzt die Klärung aller technischen Fragen voraus. Wird durch höherer Gewalt oder andere außergewöhnliche Ereignisse, die uns die Lieferung wesentlich erschweren (Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung) in unserem Betrieb oder im Betrieb eines Vorlieferanten die Lieferung verzögert, verlängert sich die Lieferfrist um den Verzögerungszeitraum. Hieraus leiten sich keinerlei Ansprüche auf Schadensersatz für den Besteller ab. Des weiteren behalten wir uns vor, Teillieferungen vorzunehmen.
Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, so ist der Besteller berechtigt, für jede vollendete Woche Verzug eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes, maximal 15% des Lieferwertes zu verlangen. Setzt uns der Besteller, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzforderungen wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte, im übrigen ist die Schadensersatzhaftung auf 50& des eingetretenen Schadens begrenzt. Die Haftungsbegrenzung gem. obiger Absätze gilt nicht, wenn ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde. Gleiches gilt dann, wenn der Besteller wegen des Verzuges geltend machen kann, dass ein Interesse an der Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
Zahlungsbedingungen
Der Kaufpreis ist sofort rein netto zu zahlen. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Sämtliche Kosten und Diskontspesen, die in Verbindung mit angenommenen Wechseln entstehen, gehen in vollem Umfang zu Lasten des Bestellers. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, ohne besondere Benachrichtigung Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu erheben. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vetragsverhältnis beruht. Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit, Zahlungseinstellung oder Konkurs des Bestellers führen zur sofortigen Fälligstellung sämtlicher gegen den Besteller bestehenden Forderungen. Darüber hinaus sind wir in diesem Fall berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen und bis zu deren Zahlung die Erfüllung zu verweigern. Werden die Sicherheitszahlungen nicht fristgerecht geleistet, behalten wir uns das Recht des Rücktritts vom Vertrag vor.
Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Ware dem zum Transport beauftragten Unternehmen übergeben wird. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt sonstige Mitwirkungspflichten, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät. In diesem Fall gilt als Zeitpunkt des Annahmeverzuges die Meldung der Versandbereitschaft.
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung sowohl das Eigentum an der Kaufsache als auch das Recht vor, die Kaufsache bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Sache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Wir sind nach der Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers -abzgl. angemessener Verwertungskosten- anzurechnen.
Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Rechnung/Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Der Besteller hat uns etwaige Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unverzüglich mitzuteilen.
Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (incl. MWSt.) unserer Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und keinen Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt hat oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller unsere abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wir die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung bzw. Vermischung. Der Besteller verwahrt das so entstandene Miteigentum für uns.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
Gewährleistung und Haftung
Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Mängelbeseitigung tragen wir Material-, Transport- und Arbeitskosten sowie 50% der Ein- und Ausbaumaßnahmen. Sind wir zur Mängelbeseitigung / Ersatzlieferung nicht in der Lage oder schlägt die Mängelbeseitigung / Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung oder Minderung zu verlangen. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers -gleich aus welchen Rechtsgründen- ausgeschlossen. Wir haften -außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz- nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Unsere Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden.
Außerhalb der vorstehend beschriebenen Haftung ist die Haftung auf die Ersatzleistung unserer Produkthaftpflichtversicherung beschränkt. Wir verpflichten uns, die Versicherung bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist aufrechtzuerhalten. Die Gewährleistungspflicht beträgt 24 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Die Gewährleistungspflicht entfällt, wenn der Besteller die gerügte Ware verändert oder falsch angewendet hat.
Aus materialbedingten Gründen können wir keine Garantie im Hinblick auf Leistungsangaben (insbesondere der Schnittleistungen) unserer Diamantwerkzeuge geben. Entsprechende Angaben sind als ungefähre Richtwerte zu betrachten und nicht verbindlich.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen ist Dillenburg. Als Gerichtsstand wird das Amtsgericht Dillenburg vereinbart. Sollten einzelne unserer Geschäftsbedingungen oder sonstigen Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.
Schlussbestimmungen
Gerichtsstand
für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung, sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der
Geschäftssitz der Firma DIABÜ Diamantwerkzeuge Heinz Büttner GmbH (35713
Eschenburg) Gerichtsstand (AG Dillenburg, LG Limburg); wir sind jedoch
berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Zwingende
gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser
Regelung unberührt. Die Beziehung zwischen uns und dem Kunden unterliegen
ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des
UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung
nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz (35713 Eschenburg)
Erfüllungsort. Soweit der Vertrag oder diese Allgemeine Lieferbedingung Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen
rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach
den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser
Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke
gekannt hätten.
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